AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Fälligkeit & Zahlung : 1.a) Zahlungsweg
Zimmervermittlung Darssurlaub übernimmt im Auftrag und Namen des Leistungserbringers (Eigentümer) das Inkasso des Entgelts für vereinbarte Vermietungsleistung (Vertrag), sowie im Rücktrittsfall evtl. anfallende Rücktrittsgebühren.
1.b) Anzahlung
(1) Nach Zugang der Buchungssvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig.
(2) Diese Anzahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsvereinbarung auf dem angegebenen Empfängerkonto eingegangen sein.
1.c) Restzahlung
Die Restzahlung muss bis spätestens 4 Wochen vor Anreise auf dem Konto eingegangen sein. Nach Eingang der vollständigen Zahlung, bekommen Sie als Gast die endgüldige Zahlungsbestätigung für die gebuchte Ferienunterkunft.
1.d) Kurzfristige Buchung: Wenn die Buchung kürzer als 4 Wochen vor der Anreise erfolgt, ist der Gesamtpreis sofort fällig.
1.e) Zahlungsverzug
Falls die Zahlung nicht innerhalb der jeweils gesetzten Zahlungsfrist eingeht, ist die Zimmervermittlung Darssurlaub berechtigt, den offenen Betrag im Namen des Leistungserbringers unter kurzer Fristsetzung anzumahnen und den Vertragsrücktritt anzudrohen und für den Fall des erfolglosen Fristablaufes im Namen des Leistungserbringers den Vertragsrücktritt zu erklären. In diesem Fall fallen für Sie als Kunden Rücktrittskosten wie unter Ziffer 2 dieser Regelungen aufgeführt an.
2.) Rücktritt
Wenn der Kunde von dem Vertrag mit dem Leistungserbringer zurücktritt, so fallen die im Folgenden aufgeführten pauschalisierten Rücktrittskosten, bezogen auf den Gesamt-übernachtungspreis inkl. Erste Nacht Aufschlag (exkl. Kurabgabe & Mietkaution) an.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die bereits entstandenen Arbeitsaufwand zu bezahlen.
- bis einschließlich zum 61. Tag vor Beginn der Belegung 20% des Gesamtpreises
- ab dem 60. bis 15. Tag vor Beginn der Belegung 50% des Gesamtpreises
- ab dem 14 Tag bis zum Tag des Beginns der Belegung 100% des Mietpreises
Bearbeitungskosten: 25 Euro
Ihnen wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um sich für den o.g. Fall eines Reiserücktritts in unvorhersehbaren Stornierung abzusichern. Eine Reiserücktrittsversicherung finden Sie problemlos im Internet für geringes Entgelt.
3.)Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
4.)Kündigung durch den Vermieter: Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution) nicht fristgerecht leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
5.) Parkplatz: Die Nutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Wenn das Fahrzeug des Mieters auf Grund der Größe und Beschaffenheit nicht auf den Stellplatz passt; besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Minderung.
6.) Höhere Gewalt: Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung oder gleichwertige Fälle, berechtigen beide Teile zur Kündigung. Im Falle der Kündigung kann der Vermieter für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine nach § 651j Abs.2 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
7.) Haftung: Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für ordentliche und vertragsgerechte Bereitstellung des Mietobjekts. Der Vermieter haftet nicht für Straßen –bzw. Baumaßnahmen sowie in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmungen). Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Beauftragten beruhen.
8.) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und deren Einrichtung mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besucher schuldhaft verursacht worden ist. Wird das Mietobjekt nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen oder treten Umstände ein, die der Vermieter zu verantworten hat, muss der Mieter die Beanstandung unverzüglich, spätestens am 1. Werktag nach seiner Anreise beim Vermieter bzw. dessen Beauftragten anzeigen. Dem Vermieter muss die Möglichkeit gegeben werden, am Tag der Meldung ( werktags ) den Mangel oder Schaden zu beheben. Ist dies nicht möglich, kann der Mieter für die Zeit des nicht vertragsgemäßen Zustandes des Mietobjektes eine angemessene Herabsetzung des Mietpreises verlangen. Die Minderung wird nicht anerkannt, wenn der Mangel nicht unverzüglich angezeigt wird.
9.) Haustiere dürfen nur in die dafür freigebenen Wohnungen mitgebracht werden.
10.) Rauchverbot: Es besteht in den Räumen aller Mietobjekte ein generelles Rauchverbot.
11.) Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs, falls vorhanden:
1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs Die Eigentümer betreiben einen Internetzugang über WLAN. Sie gestatten den Gästen der Ferienwohnung für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Die Eigentümer übernehmen keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Bandbreite, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Sie sind jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Die Eigentümer behalten sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.(z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten, Download von Filmen oder Videos).
2. Zugangsdaten: Die Nutzung erfolgt durch Eingabe des individuellen Passwortes für die Ferienwohnung. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht das Passwort zu ändern.
3.Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung: Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen die Eigentümer keine Haftung.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen: Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere auf die folgenden Punkte hingewiesen: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oderverbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Gast stellt die Eigentümer von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
12.) Mündliche Nebenabreden:
Mündliche Nebenabreden jeglicher Art sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungserbringer oder dessen Bevollmächtigten schriftlich bestätigt werden.
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